BIO-WEINE AUS DEN ABRUZZEN
Die Exzellenz der Bio-Weine aus den Abruzzen – geprägt durch ihre bedeutendsten Ursprungsbezeichnungen.
den Abruzzen
Die Weine aus den Abruzzen spiegeln die Identität einer einzigartigen Region wider, in der Tradition, Qualität und Nachhaltigkeit aufeinandertreffen. Zwischen der Adria und den Gebirgsmassiven Gran Sasso und Maiella bieten das Klima und das reiche Naturerbe ideale Voraussetzungen für den Anbau hochwertiger Trauben. Alle im Rahmen des Projekts vorgestellten Weine stammen aus zertifiziertem ökologischem Weinbau und stehen für Qualität, Biodiversität und die Authentizität europäischer Bio-Weine.
Entdecken Sie die Eigenschaften und die Identität jeder Ursprungsbezeichnung
Abruzzo g.U.
Die Abruzzo g.U. , die 2010 eingeführt wurde, um die Herkunftsregion unmittelbar erkennbar zu machen, schützt und fördert die wichtigsten autochthonen Rebsorten der Abruzzen: Pecorino, Passerina, Cococciola und Montonico.
Dank einer kontinuierlich wachsenden Produktion verbindet diese Ursprungsbezeichnung Tradition und Innovation und steht für frische, elegante und moderne Weine. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Schaumweine ein, die sowohl nach der Traditionellen Methode als auch nach der Italienischen Methode hergestellt werden. Letztere werden durch die renommierte Kollektivmarke Trabocco aufgewertet, die geschaffen wurde, um ihre Sichtbarkeit auf den internationalen Märkten zu stärken.
Zur Gewährleistung von Herkunft und Qualität müssen sämtliche Abfüllvorgänge zwingend innerhalb des Produktionsgebiets erfolgen.
Im Einklang mit dem neuen „Modello Abruzzo“ werden die renommierten Qualitätsstufen „Superiore“ und „Riserva“ ab dem Jahrgang 2023 ausschließlich in den vier provinziellen Unterzonen erzeugt. Dabei gelten strengere Qualitätskriterien sowie reduzierte Erträge.
Auch die Vermarktungstermine sind klar geregelt, um eine angemessene Reifung der Weine sicherzustellen: Die Basis-Weißweine dürfen ab dem 1. Dezember des Erntejahres in den Verkehr gebracht werden, während die anspruchsvollere „Rosso Riserva“ erst ab dem 1. November des zweiten Jahres nach der Weinlese vermarktet werden darf.
Cerasuolo d'Abruzzo g.U.
Der Cerasuolo d’Abruzzo g.U. ist seit 2010 als eigenständige Ursprungsbezeichnung anerkannt und gilt heute als eine der bedeutendsten Roséwein-Appellationen Italiens. Sein Name leitet sich vom historischen Dialektwort „cerasa“ („Kirsche“) ab und verweist auf seine charakteristische Farbe.
Der Wein wird aus mindestens 85 % Montepulciano-Trauben erzeugt, die an Hängen in Höhenlagen von bis zu 600–700 Metern angebaut werden. Er entsteht nach einer traditionellen Weinbereitungsmethode der Abruzzen, bei der die Trauben wie Weißwein vinifiziert oder die Beerenschalen nur sehr kurz mit dem Most in Kontakt bleiben.
In der Basisversion (maximaler Ertrag 15 t/ha, Mindestalkoholgehalt 12 % vol.) zeichnet sich der Wein durch fruchtige und feine Aromen sowie einen trockenen, weichen und harmonischen Geschmack mit einem dezenten Mandelton im Abgang aus.
Ab dem Jahrgang 2023 wird die Qualitätsstufe „Superiore“ ausschließlich in den vier provinziellen Unterzonen (Colline Teramane, Colline Pescaresi, Terre di Chieti und Terre Aquilane) erzeugt.
Diese Version erreicht ein noch höheres Qualitätsniveau durch eine Begrenzung der Erträge auf maximal 13,5 Tonnen pro Hektar. Darüber hinaus ist eine mindestens fünfmonatige Reifezeit vorgeschrieben, und der Wein darf erst ab dem 1. April nach der Weinlese in den Verkehr gebracht werden.
Controguerra g.U.
Die Controguerra g.U. wurde 1996 anerkannt und war die erste Ursprungsbezeichnung der Abruzzen mit lokalem Charakter. Sie umfasst fünf Gemeinden der Provinz Teramo an der Grenze zur Region Marken. Kennzeichnend für diese Appellation ist die Verbindung autochthoner Rebsorten wie Passerina und Pecorino mit international renommierten Sorten wie Cabernet und Merlot.
Mit einer Jahresproduktion von rund 3.000 Hektolitern nimmt die Appellation in den Abruzzen zudem eine Spitzenstellung bei der Herstellung von Schaumweinen nach der Traditionellen Methode ein (mindestens 18 Monate Hefelager, beziehungsweise 24 Monate bei Jahrgangsschaumweinen). Darüber hinaus werden innerhalb der Appellation Novello- und Passito-Weine erzeugt. Letztere erhalten nach einer 30-monatigen Reifung in kleinen Holzfässern (Caratelli) die renommierte Bezeichnung „Annoso“.
Die Produktspezifikation legt einen maximalen Ertrag von 12 Tonnen pro Hektar für Rot- und Roséweine sowie von 14 Tonnen pro Hektar für Weißweine fest. Der durchschnittliche Alkoholgehalt liegt je nach Weintyp zwischen 12 % und 12,5 % vol.
Auch die Vermarktungstermine sind klar geregelt: Weiß- und Roséweine dürfen ab dem 1. Januar nach der Weinlese in den Verkehr gebracht werden, Rotweine ab dem 31. März. Der prestigeträchtige „Rosso Riserva“ erfordert hingegen eine mindestens 24-monatige Reifezeit, davon mindestens sechs Monate in der Flasche, und darf erst ab dem 1. Dezember des auf die Weinlese folgenden Jahres vermarktet werden.
Montepulciano d'Abruzzo g.U.
Der Montepulciano d’Abruzzo g.U. wurde 1968 anerkannt und ist der bedeutendste Wein der Abruzzen. Er macht rund 80 % der Ursprungsbezeichnungen der Region aus und zählt zu den fünf wichtigsten DOC-Weinen Italiens.
Er wird aus Weinbergen an Hanglagen in Höhen von bis zu 600 bis 700 Metern gewonnen, deren Ertrag 15 Tonnen pro Hektar nicht überschreitet. Der Wein wird aus einer Cuvée erzeugt, die zu mindestens 85 % aus der Rebsorte Montepulciano besteht – einer traditionsreichen roten Rebsorte, die seit dem 18. Jahrhundert in den Abruzzen angebaut wird.
In der Basisversion (Mindestalkoholgehalt 12 % vol., Vermarktung ab dem 1. Februar nach der Weinlese) überzeugt er durch einen unmittelbaren und harmonischen Trinkgenuss mit Aromen von Veilchen, Kirschen und roten Früchten.
Ab dem Jahrgang 2023 werden die renommierten Qualitätsstufen „Superiore“ und „Riserva“ ausschließlich in ausgewählten provinziellen Unterzonen (darunter Terre dei Vestini, Casauria, Teate und Terre dei Peligni) erzeugt. Diese Gebiete zeichnen sich durch geringere Erträge und besonders hohe Qualitätsanforderungen aus.
Die „Superiore“-Version reift mindestens sechs Monate (Mindestalkoholgehalt 12,5 % vol.) und präsentiert sich mit einer intensiv rubinroten Farbe mit granatroten Reflexen. Ihr komplexes Bouquet vereint Aromen reifer Früchte und feiner Gewürze, während sie am Gaumen trocken, harmonisch und von eleganten Tanninen geprägt ist.
Trebbiano d'Abruzzo g.U.
Der Trebbiano d’Abruzzo g.U. wurde 1972 anerkannt und ist die zweitwichtigste Ursprungsbezeichnung der Region sowie der bedeutendste Weißwein der Abruzzen, dessen Geschichte bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht.
Die Reben wachsen an Hanglagen in Höhen von bis zu 600 bis 700 Metern. Der maximale Ertrag beträgt 17 Tonnen pro Hektar. Der Wein wird aus mindestens 85 % Trauben der Rebsorten Trebbiano d’Abruzzo und/oder Trebbiano Toscano erzeugt.
In der Basisversion (Mindestalkoholgehalt 11,5 % vol.) präsentiert er sich in einem frischen, leuchtenden Strohgelb und überzeugt mit intensiven, zugleich feinen Aromen sowie einem harmonischen und vollmundigen Geschmack mit einem dezenten Mandelton im Abgang.
Dank seiner bemerkenswerten Reifefähigkeit – insbesondere nach dem Ausbau in Eichenfässern – unterstreicht der Trebbiano d’Abruzzo DOC seit dem Jahrgang 2023 seine Spitzenqualität mit den Qualitätsstufen „Superiore“ und „Riserva“.
Diese Weine werden ausschließlich in den vier renommierten provinziellen Unterzonen Colline Teramane, Colline Pescaresi, Terre di Chieti und Terre Aquilane erzeugt. Dort gelten strengere Qualitätsanforderungen, ein Mindestalkoholgehalt von 12 % vol. sowie ein auf 14 Tonnen pro Hektar begrenzter Höchstertrag, um die Struktur, Eleganz und das Reifepotenzial des Weins optimal zum Ausdruck zu bringen.
Villamagna g.U.
Der Villamagna g.U. wurde ab dem Jahrgang 2011 anerkannt. Dank des Engagements einer kleinen Gruppe von Winzern aus den Hügeln der Provinz Chieti entstand diese junge Ursprungsbezeichnung mit dem Ziel, einen großen Rotwein zu schaffen, der ausschließlich aus der Rebsorte Montepulciano erzeugt wird.
Mit einer durchschnittlichen Jahresproduktion von rund 3.000 Hektolitern gilt sie als Vorbild für hochwertigen Weinbau und hat sich aufgrund ihrer außergewöhnlichen Struktur und Qualität rasch einen Namen gemacht.
Die besonders strengen Produktionsvorschriften legen einen maximalen Ertrag von 12 Tonnen pro Hektar sowie einen hohen Mindestalkoholgehalt fest: 13 % vol. für die „Base“-Version und 13,5 % vol. für die „Riserva“.
Auch die Vermarktung erfolgt nach einem genau festgelegten Zeitplan, der sicherstellen soll, dass die Weine ihre optimale Komplexität und Qualität erreichen.
Colline Teramane DOCG
Die Colline Teramane DOCG wurde 2003 als erste DOCG der Abruzzen anerkannt und verkörpert die Identität sowie die weinbauliche Exzellenz des Gebiets Teramo. Der Wein wird aus mindestens 90 % Montepulciano-Trauben erzeugt, bei einem auf 9,5 Tonnen pro Hektar begrenzten Höchstertrag. Der gesamte Produktionsprozess – von der Weinbereitung bis zur Abfüllung – erfolgt ausschließlich innerhalb des Herkunftsgebiets, um Authentizität und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Nach der vorgeschriebenen Reifezeit entwickelt der Wein eine ausgeprägte Struktur und eine bemerkenswerte Komplexität, wodurch er sich besonders für eine mittlere bis lange Lagerung eignet.
Mit seiner intensiv rubinroten Farbe und violetten Reflexen entfaltet er Aromen reifer roter Früchte und feiner Gewürze. Am Gaumen präsentiert er sich trocken, harmonisch und elegant tanninbetont, bei einem Mindestalkoholgehalt von 12,5 % vol.
Terre d’Abruzzo g.g.A.
Die Terre d’Abruzzo g.g.A. wurde 2024 von der Europäischen Union anerkannt und vervollständigt das „Modello Abruzzo“, indem sie die bisherigen provinziellen Abgrenzungen überwindet und eine einheitliche, starke regionale Identität schafft.
Mit einem Produktionspotenzial von mehr als 500.000 Hektolitern knüpft diese geografische Angabe an die Weinbautradition der Region an und bietet zugleich eine außergewöhnlich breite Vielfalt an Weinen: 33 Rebsortenweine sowie zahlreiche Weintypen – von klassischen Rot-, Weiß- und Roséweinen bis hin zu Schaumweinen und Passito-Weinen. Die Höchsterträge sind auf 26 Tonnen pro Hektar für Weißweine, 24 Tonnen pro Hektar für Rot- und Roséweine sowie 22 Tonnen pro Hektar für Weine mit Rebsortenangabe festgelegt.
Diese Ursprungsbezeichnung entspricht den Erwartungen moderner Verbraucherinnen und Verbraucher sowie neuen Formen des Genusses und der Geselligkeit. Sie zeichnet sich durch frische, fruchtige und elegante Weine aus und umfasst zudem innovative Cuvées aus zwei, drei oder vier Rebsorten, deren Qualitätsanforderungen sich nach der jeweils überwiegend verwendeten Rebsorte richten.